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Spatenstich für die Toffematt in Bern

In der Berner Gemeinde Toffen startete heute der Bau der Siedlung Toffematt. Am Fusse des Längenbergs entstehen in drei Neubauten dreissig Eigentumswohnungen mit grosszügigen Aussenräumen. Durch eine neuartige Form der genossenschaftlichen Trägerschaft ist das Stockwerkeigentum für Menschen mit unterschiedlicher Kaufkraft finanzierbar und bleibt langfristig kostengünstig.

Im Beisein von Gemeindepräsident Carl Bütler, Pfarrerin Nadja Heimlicher und Kirchgemeinderat Reto Casty fand heute der Spatenstich für die Überbauung Toffematt in Toffen (BE) statt. Im Oktober 2019 hatte die Halter AG – in enger vorgängiger Entwicklungszusammenarbeit mit der Wohnbaugenossenschaft Wir sind Stadtgarten – von der Einwohnergemeinde Toffen und der Kirchgemeinde Belp-Belpberg-Toffen das Kaufrecht für die Parzellen erworben, auf denen bis 2024 dreissig Eigentumswohnungen mit 2.5 bis 5.5 Zimmern entstehen. Der nachhaltig tragbare Preis des Grundstücks war an den Vorschlag und das Versprechen des Entwicklungsunternehmens geknüpft, den entstehenden Wohnraum in der Gemeinde Toffen im moderaten Preisumfeld anzubieten. Angedacht war das klassische Trägermodell des genossenschaftlichen Wohnens zur Miete. Seither hat sich das Produkt im Umfeld des sich stetig wandelnden Marktes weiterentwickelt. Es hat sich gezeigt, dass Stockwerkeigentum nach wie vor ein grosses Bedürfnis der Bevölkerung ist. In der Folge erwarb die im Jahr 2021 gegründete Wohnbaugenossenschaft Toffematt die Parzellen, und die Halter AG entwickelte die Bebauung als Wohneigentumsprojekt im Baurecht.


Nachhaltiges Trägermodell für Wohneigentum
Das Trägermodell der Wohnbaugenossenschaft (WBG) als Baurechtsgeberin ermöglicht in der Toffematt nicht nur Stockwerkeigentum mit Kaufpreisen von 10 bis 20 Prozent unter den Marktpreisen, sondern stellt auch sicher, dass hier nicht spekulative Handwechsel vollzogen werden. Mit dem Kauf einer Wohnung treten die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer der WBG Toffematt bei und zahlen zur Erhaltung des Baurechts einen jährlichen Zins an die eigene Genossenschaft. Mit dem Baurechtzins werden einerseits die Zinskosten für Fremdkapital und andererseits die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der gemeinschaftlich genutzten Anlagen gedeckt. Im Baurechtsvertrag ist festgehalten, dass zukünftige Gewinne beim Verkauf der Wohnung der Genossenschaft zugutekommen. Deshalb lohnt sich ein kurzfristiger Wiederverkauf nicht, und die Wohnungen bleiben langfristig kostengünstig.


Aktuell sind die Hälfte der Wohnungen, die auf drei Gebäude mit unterschiedlicher Nutzungsstruktur aufgeteilt sind, bereits reserviert und werden im April dieses Jahres beurkundet. Der Bezug findet gemäss Marc Zimmermann, Geschäftsführer der WBG Toffematt, voraussichtlich im Oktober 2024 statt.

Weitere Projektinformationen: www.toffematt.ch

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